Wenn Geschwindigkeit so entscheidend ist, warum beginnt man dann nicht früher? Warum konserviert man einen Menschen nicht schon zu Lebzeiten, bevor überhaupt ein ischämischer Schaden entsteht?
Die Frage ist berechtigt. Dagegen sprechen zwei Gründe. Der eine ist rechtlicher Natur. Die andere ist biologischer Natur und würde schon allein eine Kryokonservierung zu Lebzeiten ausschließen.

Das Recht zieht die Grenze, und zwar an der richtigen Stelle
Eine Kryokonservierung darf erst beginnen, nachdem der Tod nach den geltenden rechtlichen Vorgaben festgestellt wurde. Würde man das Verfahren bei einem lebenden Menschen anwenden, würde man ihn damit töten.
Das ist keine Formalität, die ein findiger Anbieter umgehen könnte. Hier verläuft die Grenze zwischen medizinischer Behandlung und Tötung. Eine seriöse Organisation darf sie nicht überschreiten.
Diese Einschränkung hat allerdings Folgen, die offen angesprochen werden müssen. Aus biologischer Sicht wäre ein früherer Beginn ideal, doch rechtlich ist er nicht zulässig. Deshalb geht vor jeder Kryokonservierung wertvolle Zeit verloren.
Diesen Widerspruch zwischen der vorgeschriebenen Todesfeststellung und dem bereits einsetzenden Zellverfall beschreibt der Artikel „Der Wettlauf gegen den zellulären Verfall“. Er lässt sich unter diesen rechtlichen Voraussetzungen nicht auflösen.
Ob ein Mensch rechtlich als tot gilt, wird anhand festgelegter Kriterien beurteilt. Welche Kriterien dabei gelten und warum sie für die Kryokonservierung wichtig sind, erläutert der Beitrag zum Todesbegriff in der Biostase.
Ein Sonderfall verdient eine genauere Betrachtung. In manchen Rechtsordnungen darf ein Mensch den Zeitpunkt seines eigenen Todes rechtmäßig selbst bestimmen.
Das ist trotzdem keine Konservierung vor dem Tod. Es bedeutet lediglich, dass der Todeszeitpunkt im Voraus bekannt ist und ein einsatzbereites Team bereits vor Ort sein kann.
Für die Qualität der Kryokonservierung ist dieser Unterschied entscheidend. Ist der Tod absehbar, lassen sich der Einsatz des Teams und die anschließende Stabilisierung optimal vorbereiten. Zwischen Herzstillstand und Beginn der Kühlung können dann nur Sekunden liegen.
Auch dann wird erst nach dem Tod konserviert. Das Verfahren beginnt weiterhin erst nach der Todesfeststellung, nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben in der EU oder in den USA.
Rechtlich besteht hier also kein Spielraum. Das Recht macht eine frühere Konservierung nicht bloß riskant. Eine solche Konservierung gilt rechtlich als Tötung, und das zu Recht.
Auch aus biologischen Gründen wäre das Verfahren tödlich
Selbst wenn man die rechtlichen Vorgaben außer Acht ließe, wäre das Verfahren für einen lebenden Menschen tödlich.
Um Vitrifikation zu erreichen, wird der Großteil des Wassers im Körper durch Kryoprotektiva ersetzt. Bei Körpertemperatur sind diese Stoffe giftig.
Deshalb werden die Kryoprotektiva erst durch das Gefäßsystem geleitet, wenn der Körper auf annähernd 0 °C abgekühlt ist. Die Kälte verlangsamt sowohl die chemischen Reaktionen dieser Stoffe als auch die Stoffwechselvorgänge im Körper.
Genau darin liegt das Problem. Bei dieser Temperatur kann das Herz nicht mehr schlagen.
Die für die Perfusion mit Kryoprotektiva erforderlichen Bedingungen sind mit dem Überleben eines Menschen nicht vereinbar. Die beiden Voraussetzungen schließen einander aus.
Erst bei kryogenen Temperaturen kommen chemische Reaktionen zum Stillstand, sodass die Stoffe keine weitere Giftwirkung entfalten.
Mit den heute verfügbaren Mitteln würde ein Mensch es nicht überleben, wenn man seinen Körper mit diesen Stoffen perfundierte und anschließend so weit abkühlte, dass er in einen glasartigen Zustand überginge.
Die Bedingungen, die eine Konservierung ermöglichen, sind zugleich mit dem Leben unvereinbar. Beides lässt sich derzeit nicht voneinander trennen.
Manche fragen, ob sich Kühlung und Perfusion nicht in kleinen Schritten abwechseln könnten. Doch auch einzeln wären diese Schritte aus denselben Gründen tödlich.
Es gibt keine Konzentration eines Kryoprotektivums, die sowohl die Eisbildung verhindert als auch für einen Menschen verträglich ist. Bei keiner Temperatur kommen chemische Reaktionen zum Stillstand, während das Herz weiter schlägt.
Das erklärt auch, warum es so schwierig wäre, den Vorgang rückgängig zu machen. Für eine Wiederbelebung müssten die Schäden behoben werden, die durch die Giftwirkung der Kryoprotektiva entstehen und eine Konservierung zu Lebzeiten ausschließen.
Was sich ändern müsste, bevor sich diese Frage überhaupt stellt
Interessanter ist die Frage, ob eine Kryokonservierung zu Lebzeiten künftig möglich sein könnte. Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein?
Mindestens drei Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Kryoprotektiva müssten auch bei höheren Temperaturen ungiftig sein oder sich so schnell entfernen lassen, dass sie keine Giftwirkung entfalten.
Der gesamte Körper müsste sich wieder erwärmen lassen, ohne dass sich dabei Eis bildet. Dieses Problem ist ungelöst und einer der Hauptgründe dafür, dass eine Wiederbelebung derzeit nicht möglich ist.
Zudem müsste an einem großen Tier nachgewiesen werden, dass sich das Verfahren rückgängig machen lässt, bevor eine Anwendung beim Menschen vertretbar wäre.
Um diese Probleme zu lösen, ist jeweils umfangreiche Forschung nötig. Mit bürokratischen Änderungen ist es nicht getan. Über die bisherigen Fortschritte berichtet der Beitrag „Fortschritte im Fachgebiet“.
Auch dann müssten die rechtlichen Fragen noch geklärt werden. Ein solches umkehrbares Verfahren bei einem lebenden Patienten wäre ein chirurgischer Eingriff. Dafür würden eigene Anforderungen an die Sicherheit sowie an die Aufklärung und Einwilligung gelten; Näheres erläutert der Beitrag zur informierten Einwilligung.
Keine dieser Voraussetzungen dürfte in naher Zukunft erfüllt sein. Eine baldige Lösung in Aussicht zu stellen, würde falsche Erwartungen wecken und der Glaubwürdigkeit des Fachgebiets schaden.
Eine ehrliche Einschätzung muss daher vorsichtig bleiben. Wir warten die vorgeschriebene Todesfeststellung ab und handeln anschließend so schnell, wie es die Zeit erlaubt.
Kurz gesagt: die Kryokonservierung eines lebenden Menschen wäre rechtswidrig und würde mit den heutigen Verfahren zum Tod führen. Eine Kryokonservierung beim Menschen darf erst beginnen, nachdem der Tod nach den geltenden rechtlichen Vorgaben festgestellt wurde.
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