Angenommen, alles funktioniert wie erhofft. Das Bereitschaftsteam erreicht dich rechtzeitig, die Perfusion verläuft gleichmäßig, dein Körper bleibt ein Jahrhundert lang im glasartigen Zustand, und mithilfe künftiger medizinischer Verfahren wirst du wiederbelebt.
Du wachst auf und besitzt nichts. Dein früheres Vermögen ist längst an deine Erben übergegangen, wie es das Erbrecht vorsieht.
Für dieses Problem gibt es bislang keine Lösung. Das sollte klar sein, bevor man die bisherigen Ansätze vorstellt.

Wer soll dein Vermögen verwalten?
Wenn du rechtlich als tot giltst, kannst du kein Eigentum mehr haben. Aus heutiger Sicht wärst du nach einer Wiederbelebung weiterhin derselbe Mensch. Ob du rechtlich auch als derselbe Eigentümer gelten würdest, ist jedoch offen.
Du brauchst also eine rechtliche Konstruktion, die dein Vermögen über Jahrzehnte oder Jahrhunderte verwaltet und es dir nach einer Wiederbelebung auszahlt, obwohl das geltende Recht dich dann nicht als ursprünglichen Eigentümer anerkennt.
Das ist ungewöhnlich, aber nicht beispiellos. Stiftungen halten Vermögen für Zwecke statt für Personen. Trusts halten Vermögenswerte für Begünstigte, die noch nicht geboren sind. Eigentum und Verfügungsbefugnis voneinander zu trennen, ist im Recht durchaus üblich.
Schwierig wird es, wenn der Begünstigte heute rechtlich als tot gilt und erst viel später möglicherweise wieder leben könnte.
Diese rechtliche Konstruktion müsste außerdem bis zu deiner Wiederbelebung bestehen bleiben. Wie beim Kryonikanbieter stellt sich auch bei der Vermögensverwaltung die Frage, ob sie langfristig Bestand hat, nämlich ob die Stabilität des Anbieters gesichert ist. Sie müsste Inflation, politische Umbrüche und organisatorischen Verfall überstehen, an denen viele Institutionen schon deutlich vor Ablauf von hundert Jahren scheitern.
Der Weg über den Trust
Ein konkreter Ansatz ist ein Trust, dessen Verwalter nach festgelegten Regeln Ermessensspielraum haben und der nacheinander unterschiedliche Aufgaben übernimmt.
Zunächst übernimmt er die Kosten für Konservierung und Lagerung, für die du sonst etwa mit einer Lebensversicherung oder auf andere Weise, etwa über eine andere Finanzierungsmethode, vorsorgen würdest. Das verbleibende Vermögen wird angelegt und soll dir samt Erträgen ausgezahlt werden, falls die Wiederbelebung gelingt.
Der Reiz liegt im Zinseszinseffekt. Auch ein kleiner Betrag kann durch den Zinseszinseffekt über ein Jahrhundert zu einem beträchtlichen Vermögen anwachsen.
Die Schwachstellen sind ebenso konkret. Auch Treuhänder können unter fremden Einfluss geraten oder von ihrem Auftrag abweichen. Organisationen, die diese Aufgabe übernehmen, können sich zudem auflösen. Viele Rechtsordnungen schreiben vor, nach welcher Frist ein Trust sein Vermögen spätestens ausschütten muss. Außerdem muss die Trusturkunde festlegen, wer das Vermögen erhalten soll, obwohl das geltende Recht den Fall einer Wiederbelebung nicht regelt.
Diese Schwierigkeiten müssen den Ansatz nicht zum Scheitern bringen. Gelöst sind sie bislang aber nicht.
Risiken streuen
Wenn keine einzelne Lösung ausreichend Sicherheit bietet, liegt es nahe, das Vermögen aufzuteilen, damit beim Scheitern eines Ansatzes nicht alles verloren geht.
Auf der Biostasis2021-Konferenz in Zürich stellte Rafael Hostettler einen solchen Ansatz vor. Seine Vorschläge betrafen vor allem Sachwerte und Institutionen, weniger rechtliche Fragen: Sachwerte erwerben, deren Wert in der Vergangenheit gestiegen ist, etwa Gold, Kunst oder Diamanten; einen Teil dieser Sachwerte Museen überlassen, in der Hoffnung, die überlassenen Gegenstände nach der Wiederbelebung zurückzuerhalten; langfristig und risikoarm investieren; Veränderungen der Umwelt und der Gesellschaft berücksichtigen; und das Vermögen auf verschiedene Anlagen verteilen.
Daneben lohnt es sich, eine zweite Form der Aufteilung zu bedenken. Ein Teil deines Vermögens kann an eine langfristig bestehende Non-Profit-Organisation gehen, die sich für dein Überleben einsetzt. Bei deiner Lagerungsgebühr ist das bereits so geregelt: Zum Zeitpunkt der Konservierung überweist das operative Unternehmen den Betrag an die Patient Care Foundation in Basel, die ihn für die langfristige Patientenversorgung verwaltet. Dieser Teil des Geldes gehört dann nicht mehr dir. Er finanziert den dauerhaften Betrieb der Einrichtungen, auf die du angewiesen bist.
Der Rest wird gesondert verwaltet, mit dem einzigen Ziel, das Vermögen für dich zu erhalten, falls du wiederbelebt wirst.
DieAbwägung von Chancen und Risiken, die für eine Konservierung spricht, lässt sich auch auf die finanzielle Vorsorge übertragen: Wer das Vermögen aufteilt, begrenzt den Schaden, falls ein Teil verloren geht. Praktische Hinweise findest du im Beitrag „Vermögensverwaltung für die Kryokonservierung“.
Warum finanzielle Vorsorge überflüssig werden könnte
Vielleicht wäre eine solche Vorsorge in Zukunft gar nicht nötig.
Eine Wiederbelebung würde vermutlich ausgereifte molekulartechnische Verfahren und große Mengen verfügbarer Energie voraussetzen. Unter solchen Bedingungen könnte auch materieller Überfluss herrschen. In einer solchen Welt könnte es sehr wenig kosten, einen wiederbelebten Menschen unterzubringen, zu versorgen und für das Leben in dieser Gesellschaft auszubilden. Ein Trust, der ein Jahrhundert lang Vermögen für dich aufbaut, wäre dann womöglich überflüssig.
Technischer Fortschritt allein garantiert allerdings keinen allgemeinen Wohlstand. In einer Gesellschaft, die Menschen wiederbeleben kann, könnte materieller Überfluss herrschen. Ebenso denkbar wäre aber, dass du dort ohne Vermögen und ohne gesicherte rechtliche Stellung besonders schutzlos wärst.
Gerade diese Ungewissheit spricht für eine begrenzte finanzielle Vorsorge mit breit gestreuten Anlagen. Sie rechtfertigt weder Sorglosigkeit noch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand beim Vermögensaufbau.
Alle diese Pläne setzen zudem voraus, dass eine Wiederbelebung gelingt. Das ist derzeit nicht möglich: Wiederbelebung ist derzeit nicht möglich.
Bei der Biostase sind manche technischen Verfahren bereits etabliert, während für die langfristige finanzielle Vorsorge noch verlässliche Lösungen fehlen. Gewebe lässt sich zuverlässig vitrifizieren und bei −196 °C aufbewahren. Niemand kann bislang garantieren, dass dir das zurückgelegte Geld nach einer möglichen Wiederbelebung tatsächlich zur Verfügung steht.
Kurz gesagt: bislang gibt es keine rechtliche Konstruktion, die sicherstellt, dass du nach einer Wiederbelebung auf dein früheres Vermögen zugreifen kannst. Trusts und breit gestreute Anlagen können finanzielle Handlungsmöglichkeiten erhalten. Wie sich Recht, Institutionen und wirtschaftliche Bedingungen entwickeln werden, bleibt jedoch ungewiss.
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